- Die KfW zahlt 30 % Grundförderung, mit Boni sind je nach Situation bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.
- Die Reihenfolge entscheidet: Antrag im Portal „Meine KfW" — als Eigentümer, vor der Auftragsvergabe.
- Für den Antrag brauchen Sie die BzA (Bestätigung zum Antrag) vom Fachbetrieb — die erstellen wir.
- Nach dem Einbau: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Nachweise einreichen → Auszahlung.
- Häufigster Fehler: erst unterschreiben, dann beantragen. Das kann die ganze Förderung kosten.
Die sechs Schritte — in dieser Reihenfolge, keiner anderen
Der Ablauf ist kein Hexenwerk, aber er verzeiht keine Abkürzungen. So sieht der Weg von der ersten Beratung bis zum Geld auf dem Konto aus:
Beratung & Planung
Am Anfang steht die Technik, nicht das Formular: Heizlastberechnung, Anlagenauswahl, Konzept. Beratung und Planung dürfen vor dem Antrag laufen — nur der Auftrag noch nicht. Diesen Schritt machen wir gemeinsam mit Ihnen.
BzA erstellen lassen
Der Fachbetrieb erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) — das Dokument, das Ihr Vorhaben als förderfähig bestätigt. Ohne BzA kein Antrag. Bei uns gehört sie zur Planung dazu; Sie bekommen die BzA-ID für das Portal.
Antrag stellen — vor der Auftragsvergabe
Sie registrieren sich als Eigentümer im Portal „Meine KfW" und stellen den Antrag mit Ihrer BzA. Der wichtigste Satz dieses Artikels: erst der Antrag, dann der Auftrag. Ein vorher unterschriebener Vertrag gefährdet die komplette Förderung.
Zusage abwarten
Nach dem Antrag kommt die Förderzusage der KfW. Erst mit ihr ist Ihr Zuschuss gesichert — und erst dann wird bei uns unterschrieben. Wir drängen Sie nicht zur Unterschrift, solange die Zusage nicht da ist.
Auftrag & Einbau
Jetzt wird es konkret: Auftrag vergeben, Termin planen, Anlage einbauen. Bei uns vom Meister geplant, vom eigenen Team gebaut — inklusive hydraulischem Abgleich und Einweisung.
Nachweise einreichen — Auszahlung
Nach dem Einbau bestätigt der Fachbetrieb die Umsetzung mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) — auch die erstellen wir. Sie reichen die Nachweise mit den Rechnungen im Portal ein, danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Gerade jetzt wichtig: Zum 21. Juli 2026 stellt die KfW die Heizungsförderung um — während der Umstellungsphase seit dem 9. Juli werden keine neuen BzA erstellt, ab dem 21. Juli gelten neue Konditionen. Am Ablauf in diesem Artikel ändert das nichts, an den Fördersätzen schon. Was sich genau ändert, steht im Förder-Ratgeber.
Die drei Fehler, die Förderung kosten
Erst der Auftrag, dann der Antrag
Der Klassiker — und der teuerste Fehler. Wer den Liefer- oder Leistungsvertrag vor der Antragstellung unterschreibt, riskiert die gesamte Förderung. Kein Vertrag, bevor der Antrag gestellt ist.
Die Reihenfolge im Kleinen ignorieren
Auch innerhalb des Ablaufs zählt die Ordnung: Antrag nur mit gültiger BzA, Zusage abwarten statt loslegen, Nachweise erst nach dem Einbau. Wer Schritte überspringt, riskiert Rückfragen — oder die Auszahlung.
Fristen aus dem Blick verlieren
Zusage und Nachweise sind nicht unbegrenzt gültig — die konkreten Fristen stehen in Ihren KfW-Unterlagen. Kalendern Sie sie, sobald die Zusage da ist. Wir behalten die Termine mit Ihnen im Blick, bis ausgezahlt ist.
Was Sie brauchen — und was wir übernehmen
Ihre Seite: ein Zugang zum Portal „Meine KfW", Ihre Daten als Eigentümer — und falls Sie den Einkommensbonus nutzen wollen, Ihren Einkommensteuerbescheid. Wer den Bonus bekommt, steht im Einkommensbonus-Ratgeber.
Unsere Seite: Heizlastberechnung, Anlagenplanung, BzA vor dem Antrag, BnD nach dem Einbau — und die Begleitung durch jeden Portal-Schritt, bis der Zuschuss ausgezahlt ist. Einen Überblick über alle Programme gibt die Förder-Seite, Ihre mögliche Höhe zeigt der Förderrechner in zwei Minuten.