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Ratgeber · Förderung · Juli 2026

Bis zu 40 % obendrauf.
Und viele schauen auf die falsche Zahl.

Ab dem 21. Juli 2026 staffelt die KfW den Einkommensbonus neu: 40, 30 oder 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung. Entscheidend ist nicht Ihr Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid — und das ist oft niedriger, als Sie denken.

Von EnergiePlus Haustechnik · veröffentlicht im Juli 2026

In 30 Sekunden
  • Der Einkommensbonus ist ein Zuschlag auf die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen.
  • Neue Staffel ab 21. Juli 2026: 40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €) — je zu versteuerndes Jahreseinkommen.
  • Kind-Regel: Bei minderjährigem Kind im Haushalt steigt die jeweilige Grenze um 10.000 €.
  • Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid — nicht das Brutto.
  • Kombinierbar mit Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) — bis zum Deckel von 80 %.
  • Bis 20. Juli 2026 gilt noch die alte Regel: 30 % Bonus bis 40.000 €, Deckel 70 %.

Die neue Staffel ab 21. Juli 2026

Bisher war der Einkommensbonus eine Ja-oder-Nein-Frage: 30 % Zuschlag bis 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen, darüber nichts. Ab dem 21. Juli 2026 wird gestaffelt — wer wenig verdient, bekommt mehr, und auch mittlere Einkommen gehen nicht mehr leer aus:

Zu versteuerndes JahreseinkommenEinkommensbonus ab 21.07.2026
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %
darüberkein Einkommensbonus
Kind-Regeljeweilige Grenze +10.000 € bei minderjährigem Kind im Haushalt

Zu versteuerndes Einkommen ist nicht Ihr Brutto

Hier verschenken viele den Bonus, ohne es zu merken. „Bis 40.000 €? Da liege ich drüber" — gedacht, aufs Bruttogehalt geschaut, abgehakt. Falsche Zahl. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen: das, was nach Abzügen wie Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen übrig bleibt. Es steht ausdrücklich ausgewiesen in Ihrem Einkommensteuerbescheid — und liegt oft deutlich unter dem Brutto. Bevor Sie den Bonus abschreiben: Bescheid rausholen, Zahl nachsehen. Welche Steuerjahre die KfW für den Nachweis heranzieht, klären wir mit Ihnen, bevor der Antrag gestellt wird.

Die Kind-Regel: 10.000 € mehr Spielraum

Neu ab dem 21. Juli 2026: Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 €. Ein Beispiel mit den Zahlen von oben: Eine Familie mit minderjährigem Kind und 38.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht damit unter die auf 40.000 € erhöhte Grenze der obersten Stufe — statt 30 % gibt es 40 % Einkommensbonus.

So stapeln sich die Boni — bis zum Deckel

Der Einkommensbonus kommt nicht allein. Ab dem 21. Juli 2026 addieren sich beim Tausch einer alten fossilen Heizung: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + bis zu 40 % Einkommensbonus. Rechnerisch wären das 86 % — die KfW deckelt bei 80 % der förderfähigen Kosten (für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 €). Wichtig wie immer: Die Prozente sind keine fixe Zusage, sondern hängen von Ihrem Einzelfall ab.

Der Punkt zum Mitnehmen: Während andere Boni sinken, ist der Einkommensbonus der einzige Baustein, der ab 21. Juli steigt — auf bis zu 40 %. Wer die Grenzen kennt, die Kind-Regel nutzt und in den Steuerbescheid statt auf die Gehaltsabrechnung schaut, holt hier am meisten raus.

Und jetzt konkret: Ihre Zahl

Die Grundförderung von 30 % gibt es beim förderfähigen Heizungstausch generell; mit Boni sind je nach Situation bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Ihre persönliche Höhe zeigt der Förderrechner in zwei Minuten, den Gesamtüberblick gibt die Förder-Seite. Und wenn es ernst wird, zählt die Reihenfolge: erst der Antrag über „Meine KfW", dann der Auftrag — die BzA erstellen wir. Wie der Ablauf im Detail aussieht, steht in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum KfW-Antrag.

Stand: Juli 2026. Die Staffel-, Bonus- und Höchstkosten-Angaben beruhen auf dem KfW-Schreiben vom 9. Juli 2026 (Programm 458) und gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Angaben ohne Gewähr; die konkrete Förderhöhe hängt von Ihrem Einzelfall ab. Verbindliche Auskunft erteilt die KfW.

Quellen: KfW – Heizungsförderung (Programm 458), KfW-Information für Multiplikatoren (9. Juli 2026), ADAC.

Die ehrlichen Antworten

Was zum Einkommensbonus gefragt wird.

Nein. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen — der Wert, der in Ihrem Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist. Er liegt nach Abzügen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen oft deutlich unter dem Brutto. Bevor Sie den Bonus abschreiben, lohnt deshalb der Blick in den Steuerbescheid.

Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 €. Aus der 30.000-€-Grenze für die 40-%-Stufe werden dann 40.000 €, aus der 40.000-€-Grenze werden 50.000 € und aus der 50.000-€-Grenze werden 60.000 €.

Ab dem 21. Juli 2026 sind es rechnerisch bis zu 86 % (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 40 % Einkommensbonus) — gedeckelt bei 80 % der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit liegen die förderfähigen Höchstkosten bei 28.000 €. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab; wir rechnen sie Ihnen vorab durch.

Ab dem 21. Juli 2026. Bis zum 20. Juli 2026 (Anträge mit gültiger BzA, bis 20 Uhr) gilt noch die alte Regel: einheitlich 30 % Einkommensbonus bis 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen, maximaler Fördersatz 70 %. Ab dem 21. Juli gilt die Staffel 40/30/10 % — und der Deckel steigt auf 80 %.

Was steht bei Ihnen im Steuerbescheid?

Wir rechnen Ihre Förderung mit allen Boni durch, erstellen die BzA und begleiten Sie durch den KfW-Antrag — kostenlos und unverbindlich.