- Der Einkommensbonus ist ein Zuschlag auf die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen.
- Neue Staffel ab 21. Juli 2026: 40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €) — je zu versteuerndes Jahreseinkommen.
- Kind-Regel: Bei minderjährigem Kind im Haushalt steigt die jeweilige Grenze um 10.000 €.
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid — nicht das Brutto.
- Kombinierbar mit Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) — bis zum Deckel von 80 %.
- Bis 20. Juli 2026 gilt noch die alte Regel: 30 % Bonus bis 40.000 €, Deckel 70 %.
Die neue Staffel ab 21. Juli 2026
Bisher war der Einkommensbonus eine Ja-oder-Nein-Frage: 30 % Zuschlag bis 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen, darüber nichts. Ab dem 21. Juli 2026 wird gestaffelt — wer wenig verdient, bekommt mehr, und auch mittlere Einkommen gehen nicht mehr leer aus:
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen | Einkommensbonus ab 21.07.2026 |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
| darüber | kein Einkommensbonus |
| Kind-Regel | jeweilige Grenze +10.000 € bei minderjährigem Kind im Haushalt |
Zu versteuerndes Einkommen ist nicht Ihr Brutto
Hier verschenken viele den Bonus, ohne es zu merken. „Bis 40.000 €? Da liege ich drüber" — gedacht, aufs Bruttogehalt geschaut, abgehakt. Falsche Zahl. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen: das, was nach Abzügen wie Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen übrig bleibt. Es steht ausdrücklich ausgewiesen in Ihrem Einkommensteuerbescheid — und liegt oft deutlich unter dem Brutto. Bevor Sie den Bonus abschreiben: Bescheid rausholen, Zahl nachsehen. Welche Steuerjahre die KfW für den Nachweis heranzieht, klären wir mit Ihnen, bevor der Antrag gestellt wird.
Die Kind-Regel: 10.000 € mehr Spielraum
Neu ab dem 21. Juli 2026: Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 €. Ein Beispiel mit den Zahlen von oben: Eine Familie mit minderjährigem Kind und 38.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht damit unter die auf 40.000 € erhöhte Grenze der obersten Stufe — statt 30 % gibt es 40 % Einkommensbonus.
So stapeln sich die Boni — bis zum Deckel
Der Einkommensbonus kommt nicht allein. Ab dem 21. Juli 2026 addieren sich beim Tausch einer alten fossilen Heizung: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + bis zu 40 % Einkommensbonus. Rechnerisch wären das 86 % — die KfW deckelt bei 80 % der förderfähigen Kosten (für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 €). Wichtig wie immer: Die Prozente sind keine fixe Zusage, sondern hängen von Ihrem Einzelfall ab.
Der Punkt zum Mitnehmen: Während andere Boni sinken, ist der Einkommensbonus der einzige Baustein, der ab 21. Juli steigt — auf bis zu 40 %. Wer die Grenzen kennt, die Kind-Regel nutzt und in den Steuerbescheid statt auf die Gehaltsabrechnung schaut, holt hier am meisten raus.
Und jetzt konkret: Ihre Zahl
Die Grundförderung von 30 % gibt es beim förderfähigen Heizungstausch generell; mit Boni sind je nach Situation bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Ihre persönliche Höhe zeigt der Förderrechner in zwei Minuten, den Gesamtüberblick gibt die Förder-Seite. Und wenn es ernst wird, zählt die Reihenfolge: erst der Antrag über „Meine KfW", dann der Auftrag — die BzA erstellen wir. Wie der Ablauf im Detail aussieht, steht in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum KfW-Antrag.
Quellen: KfW – Heizungsförderung (Programm 458), KfW-Information für Multiplikatoren (9. Juli 2026), ADAC.