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Ratgeber · Förderung · Juli 2026

Ab 21. Juli sinkt die Förderung.
Der Bonus wartet nicht auf Sie.

Seit dem 9. Juli erstellt die KfW keine neuen Bestätigungen mehr. Ab 21. Juli gelten neue Konditionen: weniger Geschwindigkeitsbonus, kein Effizienzbonus, niedrigerer Höchstbetrag. Hier steht in Klartext, was das für Ihr Geld heißt — und was jeder Monat Warten kostet.

Je nach Einkommen bleiben bis zu 80 % möglich. Die BzA und den Papierkram übernehmen wir. Ihre Förderhöhe rechnen wir vorab durch — kostenlos.

Von EnergiePlus Haustechnik · veröffentlicht im Juli 2026

In 30 Sekunden: was sich ändert
  • Neue Förderkonditionen der KfW (Programm 458) ab 21. Juli 2026.
  • Grundförderung bleibt bei 30 %.
  • Klimageschwindigkeitsbonus (kurz Geschwindigkeitsbonus) sinkt von 20 % auf 16 %.
  • Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen.
  • Einkommensbonus neu gestaffelt: 40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), neu 10 % (bis 50.000 €).
  • Neuer Kinderzuschlag: Einkommensgrenze +10.000 € bei minderjährigem Kind.
  • Maximaler Fördersatz steigt von 70 auf bis zu 80 % — erreichbar aber nur mit hohem Einkommensbonus.
  • Förderfähige Höchstkosten (1. Wohneinheit) sinken von 30.000 € auf 28.000 €.

Was gerade bei der KfW passiert

Kurz gesagt: Der Staat zahlt beim Heizungstausch bald weniger dazu. Ab dem 21. Juli 2026 gilt ein neues Regelwerk. Schon seit dem 9. Juli 2026 läuft die Umstellungsphase — in dieser Zeit stellt die KfW keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr aus. Wer bereits eine gültige BzA in der Hand hat, kann bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr noch zu den bisherigen Bedingungen beantragen. Danach ist das Fenster zu. Ab dem 21. Juli gelten die neuen Konditionen für alle.

Alt gegen neu. Schwarz auf weiß.

Förderbausteinbis 20. Juli 2026ab 21. Juli 2026
Grundförderung30 %30 %
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 % (danach halbjährlich −4 %)
Effizienzbonus5 %entfällt
Emissionsminderungszuschlag2.500 €entfällt
Einkommensbonus30 % (bis 40.000 € Einkommen)40 % (bis 30.000 €) · 30 % (bis 40.000 €) · 10 % (bis 50.000 €)
KinderzuschlagEinkommensgrenze +10.000 € bei minderjährigem Kind
Maximaler Fördersatzbis 70 %bis 80 %
Förderhöchstbetrag30.000 €28.000 € (ab Feb. 2027 halbjährlich −750 €)

Der Punkt, den viele übersehen: Die Grundförderung bleibt. Was sinkt, sind die Boni obendrauf — und die sinken weiter. Geschwindigkeitsbonus runter, Effizienzbonus weg, Höchstbetrag ab 2027 halbjährlich niedriger. Einzige Ausnahme: Für niedrige Einkommen steigt der Einkommensbonus auf bis zu 40 %. Für alle anderen zeigt die Kurve in eine Richtung: nach unten. Wer früher tauscht, holt sich den höheren Satz.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie haben schon eine gültige BzA: Noch bis 20. Juli 2026, 20 Uhr können Sie zu den bisherigen Konditionen beantragen — inklusive des höheren Geschwindigkeitsbonus von 20 %. Warten Sie damit nicht bis zur letzten Minute.
  • Sie haben noch keine BzA: Kein Drama. Sie planen dann mit den neuen Bedingungen ab 21. Juli 2026. Je nach Einkommen sind bis zu 80 % drin — wir erstellen Ihre BzA und rechnen vorab, was in Ihrem Fall möglich ist.
  • Früh handeln zahlt sich aus: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt in den Folgejahren weiter, der Förderhöchstbetrag wird ab Februar 2027 halbjährlich abgesenkt. Jeder Winter mit der alten fossilen Heizung ist Geld, das durch den Schornstein geht.

Förderfähige Höchstkosten nach Wohneinheiten

Die Fördersätze werden nicht auf jede beliebige Rechnung angewendet, sondern auf einen gestaffelten Höchstbetrag der förderfähigen Kosten:

  • 1. Wohneinheit: 28.000 € (erstmalige Absenkung am 1. Februar 2027, danach halbjährlich −750 €)
  • 2. bis 6. Wohneinheit: je 15.000 €
  • ab der 7. Wohneinheit: je 8.000 €

Sonderfall: Sie ersetzen bereits eine erneuerbare Heizung

Dieser Sonderfall trifft Sie nur, wenn Sie schon erneuerbar heizen. Der Staat fördert künftig vor allem den Sprung weg von Öl, Gas und Kohle. Wer eine bereits erneuerbare Heizung — etwa eine ältere Wärmepumpe oder einen Pelletkessel — gegen eine neue Wärmepumpe tauscht, soll nach den bisher bekannten Plänen nur noch eingeschränkt gefördert werden; die genauen Regeln und Stichtage sind noch nicht verbindlich beschlossen. Für den klassischen Umstieg von Öl, Gas oder Kohle auf eine Wärmepumpe ändert sich daran nichts — wir sagen Ihnen vor der Planung, was in Ihrem Fall gilt.

Den Papierkram machen wir. Sie unterschreiben.

Förderanträge scheitern selten am Geld — sie scheitern am Formular-Frust. Genau da nehmen wir Ihnen die Arbeit ab. Als Meisterbetrieb rechnen wir Ihre Heizlast und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA). Den KfW-Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst über „Meine KfW" — wir begleiten Sie durch jeden Schritt, bis das Geld auf dem Konto ist. Ihre individuelle Förderhöhe rechnen Sie vorab mit unserem Förderrechner aus. Unsicher, ob eine Wärmepumpe zu Ihrem Gebäude passt? Wir sagen es Ihnen ehrlich und herstellerunabhängig — auch dann, wenn die Antwort nein lautet.

Stand: Juli 2026. Die Grund-, Bonus- und Höchstkosten-Angaben beruhen auf dem KfW-Schreiben vom 9. Juli 2026 (Programm 458). Der oben genannte Sonderfall zum Austausch bestehender erneuerbarer Heizungen beruht auf einem Eckpunktepapier (Stand 2. Juli 2026) und ist noch nicht abschließend umgesetzt — hier sind Änderungen möglich. Angaben ohne Gewähr; die konkrete Förderhöhe hängt von Ihrem Einzelfall ab. Verbindliche Auskunft erteilt die KfW. Ihre Fördermöglichkeiten prüfen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Quellen: KfW – Heizungsförderung (Programm 458), KfW-Information für Multiplikatoren (9. Juli 2026), ADAC, utopia.de.

Die ehrlichen Antworten

Was Sie zur Förderung wirklich wissen wollen.

Ab dem 21. Juli 2026. Seit dem 9. Juli 2026 läuft bei der KfW eine Umstellungsphase — in der Zeit werden keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt. Wer bereits eine gültige BzA hat, kann bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr noch zu den bisherigen Bedingungen beantragen. Danach gilt das neue Programm.

Je nach Einkommen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten — der maximale Fördersatz steigt zum 21. Juli 2026 von 70 auf 80 %. Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Was sinkt: Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt von 20 auf 16 %, der Effizienzbonus entfällt. Der Einkommensbonus wird umgestaffelt — bis zu 40 % für niedrige, weniger für höhere Einkommen. Ihre konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab — die rechnen wir Ihnen unverbindlich durch.

Nein. Sie beantragen dann eben ab 21. Juli zu den neuen Konditionen. Je nach Einkommen sind sogar bis zu 80 % möglich — einzelne Boni fallen dafür niedriger aus. Wir erstellen Ihre BzA und sagen Ihnen vorab ehrlich, mit welcher Förderhöhe Sie in Ihrem Fall rechnen können — ohne Papierkram-Frust auf Ihrer Seite.

Ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt in den Folgejahren weiter, und der Förderhöchstbetrag wird ab Februar 2027 halbjährlich abgesenkt. Wer seine alte fossile Heizung früher tauscht, sichert sich den höheren Bonus. Jeder Winter mit der alten Öl- oder Gasheizung ist Geld, das durch den Schornstein geht. Wir rechnen Ihren Fall gerne durch — kostenlos.

Den Bonus sichern, bevor er sinkt.

Wir rechnen Ihre Förderung durch, erstellen die BzA und begleiten Sie durch den KfW-Antrag — kostenlos und unverbindlich. Ein echter Ansprechpartner ruft zurück.