- Ja, Stand Juli 2026 erlaubt: In Bestandsgebäuden in Hünfeld und Fulda dürfen Sie noch eine Gasheizung einbauen — unter Bedingungen.
- Die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien gilt bisher in Neubaugebieten. Im Bestand greift sie erst mit der kommunalen Wärmeplanung.
- Frist für kleinere Kommunen wie Hünfeld: 30. Juni 2028. Großstädte über 100.000 Einwohner sind seit Mitte 2026 dran.
- Vor dem Einbau gilt eine Beratungspflicht; für später eingebaute Gasheizungen sind ab 2029 steigende Pflichtanteile erneuerbarer Brennstoffe vorgesehen.
- Dazu kommt der CO₂-Preis, der fossiles Gas Jahr für Jahr verteuert.
- Wir bauen beides — Gas und Wärmepumpe. Entschieden wird nach Rechnung, nicht nach Ideologie.
Was das Heizungsgesetz wirklich sagt — Stand Juli 2026
Um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ranken sich mehr Gerüchte als um kaum ein anderes Gesetz. Der Kern ist einfacher, als die Schlagzeilen klingen: Neu eingebaute Heizungen sollen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Entscheidend ist, ab wann diese Pflicht für Ihr Haus gilt.
- Neubau im Neubaugebiet: Hier gilt die 65-%-Pflicht bereits. Eine reine Gasheizung ist dort praktisch keine Option mehr.
- Bestandsgebäude: Hier ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Großstädte über 100.000 Einwohner mussten ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen — dort greift die Regel seitdem. Kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
- Bis dahin: Gasheizungen dürfen unter Bedingungen weiter eingebaut werden — mit verpflichtender Beratung vorab und mit Auflagen, die später greifen (dazu gleich mehr).
Was das für Hünfeld und Fulda praktisch heißt
Hünfeld und auch Fulda liegen unter der 100.000-Einwohner-Marke — beide zählen zu den kleineren Kommunen mit Frist bis zum 30. Juni 2028. Praktisch heißt das, Stand Juli 2026: Wenn Ihre Gasheizung heute den Geist aufgibt oder Sie ohnehin tauschen wollen, dürfen Sie noch eine neue Gasheizung einbauen lassen. Ein Wermutstropfen für die Planungssicherheit: Eine Kommune kann ihre Wärmeplanung auch früher fertigstellen und verbindlich machen — dann kann die Pflicht früher greifen. Den aktuellen Stand Ihrer Gemeinde prüfen wir deshalb mit Ihnen in der Heizungsberatung, bevor irgendetwas bestellt wird.
Vier Punkte, die Sie vor der Entscheidung kennen sollten
Beratungspflicht vor dem Einbau
Wer im Bestand eine neue Gasheizung einbauen lässt, muss sich vorher beraten lassen — so will es das GEG. Diese Beratung gehört bei uns ohnehin zur Heizungsberatung: mit Heizlast, Alternativen und ehrlichen Zahlen statt Formsache.
Pflichtanteile ab 2029
Für Gasheizungen, die in der Übergangszeit eingebaut werden, sieht das Gesetz nach heutigem Stand ab 2029 schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe vor. Was die kosten und ob sie verfügbar sind, kann Ihnen heute niemand seriös zusagen.
CO₂-Preis auf Gas
Der CO₂-Preis verteuert fossiles Erdgas Schritt für Schritt weiter. Um wie viel genau, steht heute nicht fest — die Richtung ist politisch gewollt und klar: nach oben. Das ist ein Betriebskosten-Risiko über die gesamte Laufzeit der Anlage.
Das Förder-Gefälle
Für eine neue Gasheizung zahlt die KfW nichts. Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe zahlt sie 30 % Grundförderung, mit Boni je nach Situation mehr. Dieses Gefälle gehört in jeden ehrlichen Kostenvergleich — auf beiden Seiten der Rechnung.
Wann eine Gasheizung trotzdem die richtige Wahl sein kann
Ehrliche Antwort: Es gibt diese Fälle. Zum Beispiel, wenn mitten im Winter der Kessel stirbt und schnell wieder geheizt werden muss, der Gasanschluss liegt und ein Umbau jetzt nicht leistbar ist. Oder wenn Ihr Haus hohe Vorlauftemperaturen braucht und die Heizlastberechnung zeigt, dass eine Wärmepumpe dort — Stand heute — nicht wirtschaftlich arbeitet. Auch bei Etagenheizungen ist der Umstieg oft nicht mit einem Handgriff getan. In solchen Fällen kann eine moderne Gasheizung die vernünftige Lösung sein — wenn Sie die Punkte oben kennen und bewusst entscheiden.
Wir bauen beides. Gas und Wärmepumpe — deshalb müssen wir Ihnen weder das eine noch das andere verkaufen. Bei uns entscheidet die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 plus Ihre Situation: Gebäude, Budget, Zeithorizont. Wenn Gas passt, sagen wir Gas. Wenn die Wärmepumpe rechnet, sagen wir das — inklusive der Förderung, die es für Gas nicht gibt.
Der Blick auf die andere Seite: die Förderung
Wer 2026 über eine neue Heizung nachdenkt, sollte beide Rechnungen nebeneinanderlegen. Die KfW zahlt beim Umstieg auf eine Wärmepumpe 30 % Grundförderung, mit Boni sind je nach Situation bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich — für eine neue Gasheizung gibt es diese Förderung nicht. Was sich bei den Konditionen gerade ändert, steht im Förder-Ratgeber. Und wichtig, falls es die Wärmepumpe wird: erst der Antrag, dann der Auftrag.