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Ratgeber · Heizung · Stand Juli 2026

Gasheizung 2026? Dürfen Sie.
Die Frage ist, ob Sie sollten.

Das Heizungsgesetz verbietet in Hünfeld und Fulda aktuell keine neue Gasheizung. Aber es hängt Bedingungen dran — heute und in den nächsten Jahren. Hier steht, welche das sind, was das praktisch für die Region heißt und wann Gas trotzdem die richtige Wahl sein kann.

Von EnergiePlus Haustechnik · veröffentlicht im Juli 2026

In 30 Sekunden
  • Ja, Stand Juli 2026 erlaubt: In Bestandsgebäuden in Hünfeld und Fulda dürfen Sie noch eine Gasheizung einbauen — unter Bedingungen.
  • Die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien gilt bisher in Neubaugebieten. Im Bestand greift sie erst mit der kommunalen Wärmeplanung.
  • Frist für kleinere Kommunen wie Hünfeld: 30. Juni 2028. Großstädte über 100.000 Einwohner sind seit Mitte 2026 dran.
  • Vor dem Einbau gilt eine Beratungspflicht; für später eingebaute Gasheizungen sind ab 2029 steigende Pflichtanteile erneuerbarer Brennstoffe vorgesehen.
  • Dazu kommt der CO₂-Preis, der fossiles Gas Jahr für Jahr verteuert.
  • Wir bauen beides — Gas und Wärmepumpe. Entschieden wird nach Rechnung, nicht nach Ideologie.

Was das Heizungsgesetz wirklich sagt — Stand Juli 2026

Um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ranken sich mehr Gerüchte als um kaum ein anderes Gesetz. Der Kern ist einfacher, als die Schlagzeilen klingen: Neu eingebaute Heizungen sollen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Entscheidend ist, ab wann diese Pflicht für Ihr Haus gilt.

  • Neubau im Neubaugebiet: Hier gilt die 65-%-Pflicht bereits. Eine reine Gasheizung ist dort praktisch keine Option mehr.
  • Bestandsgebäude: Hier ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Großstädte über 100.000 Einwohner mussten ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen — dort greift die Regel seitdem. Kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
  • Bis dahin: Gasheizungen dürfen unter Bedingungen weiter eingebaut werden — mit verpflichtender Beratung vorab und mit Auflagen, die später greifen (dazu gleich mehr).

Was das für Hünfeld und Fulda praktisch heißt

Hünfeld und auch Fulda liegen unter der 100.000-Einwohner-Marke — beide zählen zu den kleineren Kommunen mit Frist bis zum 30. Juni 2028. Praktisch heißt das, Stand Juli 2026: Wenn Ihre Gasheizung heute den Geist aufgibt oder Sie ohnehin tauschen wollen, dürfen Sie noch eine neue Gasheizung einbauen lassen. Ein Wermutstropfen für die Planungssicherheit: Eine Kommune kann ihre Wärmeplanung auch früher fertigstellen und verbindlich machen — dann kann die Pflicht früher greifen. Den aktuellen Stand Ihrer Gemeinde prüfen wir deshalb mit Ihnen in der Heizungsberatung, bevor irgendetwas bestellt wird.

Vier Punkte, die Sie vor der Entscheidung kennen sollten

Beratungspflicht vor dem Einbau

Wer im Bestand eine neue Gasheizung einbauen lässt, muss sich vorher beraten lassen — so will es das GEG. Diese Beratung gehört bei uns ohnehin zur Heizungsberatung: mit Heizlast, Alternativen und ehrlichen Zahlen statt Formsache.

Pflichtanteile ab 2029

Für Gasheizungen, die in der Übergangszeit eingebaut werden, sieht das Gesetz nach heutigem Stand ab 2029 schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe vor. Was die kosten und ob sie verfügbar sind, kann Ihnen heute niemand seriös zusagen.

CO₂-Preis auf Gas

Der CO₂-Preis verteuert fossiles Erdgas Schritt für Schritt weiter. Um wie viel genau, steht heute nicht fest — die Richtung ist politisch gewollt und klar: nach oben. Das ist ein Betriebskosten-Risiko über die gesamte Laufzeit der Anlage.

Das Förder-Gefälle

Für eine neue Gasheizung zahlt die KfW nichts. Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe zahlt sie 30 % Grundförderung, mit Boni je nach Situation mehr. Dieses Gefälle gehört in jeden ehrlichen Kostenvergleich — auf beiden Seiten der Rechnung.

Wann eine Gasheizung trotzdem die richtige Wahl sein kann

Ehrliche Antwort: Es gibt diese Fälle. Zum Beispiel, wenn mitten im Winter der Kessel stirbt und schnell wieder geheizt werden muss, der Gasanschluss liegt und ein Umbau jetzt nicht leistbar ist. Oder wenn Ihr Haus hohe Vorlauftemperaturen braucht und die Heizlastberechnung zeigt, dass eine Wärmepumpe dort — Stand heute — nicht wirtschaftlich arbeitet. Auch bei Etagenheizungen ist der Umstieg oft nicht mit einem Handgriff getan. In solchen Fällen kann eine moderne Gasheizung die vernünftige Lösung sein — wenn Sie die Punkte oben kennen und bewusst entscheiden.

Wir bauen beides. Gas und Wärmepumpe — deshalb müssen wir Ihnen weder das eine noch das andere verkaufen. Bei uns entscheidet die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 plus Ihre Situation: Gebäude, Budget, Zeithorizont. Wenn Gas passt, sagen wir Gas. Wenn die Wärmepumpe rechnet, sagen wir das — inklusive der Förderung, die es für Gas nicht gibt.

Der Blick auf die andere Seite: die Förderung

Wer 2026 über eine neue Heizung nachdenkt, sollte beide Rechnungen nebeneinanderlegen. Die KfW zahlt beim Umstieg auf eine Wärmepumpe 30 % Grundförderung, mit Boni sind je nach Situation bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich — für eine neue Gasheizung gibt es diese Förderung nicht. Was sich bei den Konditionen gerade ändert, steht im Förder-Ratgeber. Und wichtig, falls es die Wärmepumpe wird: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber gibt die GEG-Regeln vereinfacht wieder und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Kommunale Wärmeplanung und gesetzliche Vorgaben können sich ändern — lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten. Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor dem Einbau einer Gasheizung gehört bei uns zur Heizungsberatung dazu.

Die ehrlichen Antworten

Was Eigentümer zur Gasheizung 2026 fragen.

Ja — Stand Juli 2026 in Bestandsgebäuden unter Bedingungen. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien greift hier erst mit der kommunalen Wärmeplanung; für kleinere Kommunen wie Hünfeld läuft die gesetzliche Frist bis zum 30. Juni 2028. Vor dem Einbau ist eine Beratung vorgeschrieben — die gehört bei uns zur Heizungsberatung dazu. Da sich der Stand ändern kann, lohnt vor der Entscheidung ein Blick auf die Planung Ihrer Gemeinde.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten gilt diese Pflicht bereits. In Bestandsgebäuden greift sie erst gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung — in Großstädten über 100.000 Einwohnern seit Mitte 2026, in kleineren Kommunen wie Hünfeld spätestens zum 30. Juni 2028.

Nach heutigem Stand (Juli 2026) zwei Dinge: Für Gasheizungen, die in dieser Übergangszeit eingebaut werden, sind ab 2029 schrittweise steigende Pflichtanteile erneuerbarer Brennstoffe vorgesehen — deren Verfügbarkeit und Preis heute niemand seriös zusagen kann. Und der CO₂-Preis verteuert fossiles Gas weiter. Beides gehört in Ihre Rechnung, bevor Sie unterschreiben — wir legen es in der Beratung offen auf den Tisch.

Für eine reine Gasheizung gibt es keine KfW-Heizungsförderung. Gefördert wird der Umstieg auf Erneuerbare — etwa eine Wärmepumpe mit 30 % Grundförderung, mit Boni je nach Situation bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer über „Meine KfW"; die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen wir.

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Wir rechnen Ihre Heizlast, legen beide Wege nebeneinander und sagen Ihnen ehrlich, was zu Ihrem Haus passt — kostenlos und unverbindlich. Wir bauen beides.